Mit der Investition in stets aktuelle Software erstellen wir die Jahresabrechnungen für unsere Kunden jeweils auf Stand der aktuellsten Rechtsprechung. Für Neukunden oft überraschend transparent und nachvollziehbar, greifen die Gesamt- und Einzelabrechnungen bei WEGs ineinander. Vermieter können bei erteilter Sondereigentums- oder Mietverwaltung bis zur Übermittlung der Betriebskosten-Abrechnungen an Mieter und nachfolgend auch den Steuerberater alle buchhalterischen Belange Ihrer Wohnung an uns übertragen.